Eine Reise zu planen, soll vor allem eines machen: Vorfreude wecken. Damit du dich dabei nicht mit unnötigen Sorgen beschäftigen musst, ist deine Buchung bei FairAway durch den Reisesicherungsschein abgesichert. Er schützt dich, falls dein Reiseveranstalter insolvent wird, und sorgt dafür, dass du dein Geld zurückbekommst oder während der Reise notwendige Mehrkosten erstattet werden. Was genau der Reisesicherungsschein bedeutet, wann er greift und worauf du achten solltest, erklären wir dir hier Schritt für Schritt:
- Was ist der Reisesicherungsschein und wann greift er?
- Ist meine Reise bei FairAway automatisch abgesichert?
- Kostet mich der Reisesicherungsschein etwas extra?
- Bekomme ich im Fall der Fälle mein ganzes Geld zurück?
- Stellt jeder Reiseveranstalter einen Sicherungsschein aus?
- Brauche ich zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung?
- Du hast noch Fragen zum Reisesicherungsschein?
Was ist der Reisesicherungsschein und wann greift er?
Ein Reisesicherungsschein schützt Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Sollte dein Reiseveranstalter also nicht mehr zahlungsfähig sein, bekommst du dein Geld zurück. Falls während deiner Reise zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für die Rückreise oder bereits gebuchte Leistungen, können auch diese erstattet werden. Der Schutz gilt sowohl vor Reisebeginn als auch, wenn du bereits unterwegs bist.
Ist meine Reise bei FairAway automatisch abgesichert?
Ja, der Reisesicherungsschein ist bei deiner Reisebuchung automatisch enthalten. Du musst ihn also nicht extra dazubuchen oder gesondert anfragen. Auch wenn wir jede Reise individuell für dich zusammenstellen, buchst du bei uns ein komplettes Reisepaket. Damit gilt deine Reise als Pauschalreise und ist nach geltendem EU-Recht durch den Reisesicherungsschein abgesichert.
Kostet mich der Reisesicherungsschein etwas extra?
Nein, für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten. Deine Sicherheit liegt uns am Herzen und wir möchten, dass du deine Reise mit einem guten Gefühl planen kannst. Deshalb tragen wir die Kosten, die uns als Reiseveranstalter für den Reisesicherungsschein entstehen, vollständig selbst.
Bekomme ich im Fall der Fälle mein ganzes Geld zurück?
Ja, im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz bekommst du das Geld für alle über uns gebuchten Leistungen zurück. Dazu gehören zum Beispiel Unterkünfte, Aktivitäten oder andere Reisebausteine. Außerdem zahlst du bei uns zunächst nur eine Anzahlung. Die Restsumme wird erst dann fällig, wenn sicher ist, dass deine Reise stattfinden kann.
Stellt jeder Reiseveranstalter einen Sicherungsschein aus?
Nach geltendem EU-Recht muss jeder Reiseveranstalter mit Sitz innerhalb der EU, der Pauschalreisen oder Reisepakete anbietet, einen Reisesicherungsschein ausstellen. Trotzdem gibt es Anbieter, bei denen Reisende nicht im gleichen Umfang abgesichert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen nur als Reisevermittler auftritt und die eigentliche Buchung über eine Agentur außerhalb der EU läuft. Bei FairAway buchst du direkt ein abgesichertes Reisepaket. So kannst du dich darauf verlassen, dass deine Reise durch den Reisesicherungsschein geschützt ist.
Brauche ich zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Sie schützt dich, wenn du deine Reise aus privaten Gründen nicht antreten kannst, zum Beispiel wegen Krankheit. Hier haben wir dir weitere Informationen gesammelt, wie du die richtige Versicherung für deine Reise findest.
Du hast noch Fragen zum Reisesicherungsschein?
Dann wende dich jederzeit an uns mit einer Mail an hallo @ fairaway.de oder telefonisch montags bis freitags zwischen 9:00 und 14:00 Uhr unter der Nummer 0251-3880159.
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