Welche Reiseversicherung ist die Richtige für mich?

Wir empfehlen dir, dich bei der Buchung einer Reise gut über Versicherungen zu informieren. Sollte unerwartet vor oder während der Reise etwas passieren, kann das viel Geld kosten. Im Allgemeinen spricht man bei Reisen über zwei Versicherungen: die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung. Die meisten Reiseversicherungen bieten mittlerweile auch einen COVID-19 Schutz an, wahlweise als zusätzlich buchbares Paket oder als integrierte Leistung im Standard-Reiserücktritt-Schutz. Im Folgenden erklären wir dir mehr über die Reiseversicherungen.


Krankenversicherung im Ausland

Denke an eine Auslandskrankenversicherung, die im Krankheitsfalle die Behandlungskosten vor Ort erstattet. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle Reisen mit FairAway verpflichtend. Mit einer solchen Versicherung möchten wir sicherstellen, dass dir sofort geholfen werden kann, sollte im Ausland etwas passieren und auch kostenintensive Behandlungen somit abgedeckt sind. Hierzu zählen auch Leistungen wie die Organisation und Kostenübernahme bei einem Krankentransport oder die Kostenübernahme bei Rettung und Bergung. Letzteres ist insbesondere wichtig, wenn du gerne sportlich aktiv im Urlaub bist wie beispielsweise durch Wanderungen. Diese Versicherungen decken im Normalfall die Kostenübernahme bei Krankenrücktransport, bei einer Rettung die Bergung und Suche und in Notsituationen eine sofortige Hilfe und Beratung. Auch damit verbundene unerwartete Ausgaben werden oft gedeckt. Letzteres ist der Fall, wenn sich Verspätungen ergeben oder du unerwartet zurück nach Deutschland musst.

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Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine solche Versicherung schließt du ab, um hohe Kosten zu verhindern, falls du aufgrund unvorhergesehener Umstände deine Reise nicht antreten oder fortsetzen kannst. Es besteht immer eine Chance, dass vor Beginn der Reise etwas passiert, wodurch du deine Reise nicht antreten kannst. Da reicht schon eine Erkältung oder gar ein kleiner Unfall, wie wenn es mal wieder zu schnell gehen musste. Wichtig ist, du bist auch abgesichert sollte einem Angehörigen der nicht mitreist, etwas passieren.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung bist du auf der sicheren Seite. Falls etwas passiert, kannst du unter Angabe gültiger Gründe die gesamte Reisesumme zurückfordern. Eine Reiserücktrittsversicherung gilt nicht nur vor Beginn der Reise, sondern auch während der Reise. Sollte während der Reise unerwartet etwas passieren, was dazu führt, dass du die Reise abbrechen musst, können die verbliebenen Reisetage von der Versicherung zurückgefordert werden. Auch bei einer Verzögerung des Reisebeginns (bei Flug oder Zug) von mehr als 8 Stunden hast du Recht auf eine Entschädigung.

Covid-19 Schutz

Viele Länder fordern aktuell, dass Du bei Einreise einen COVID-19 Schutz hast. Diese ist allerdings keine lästige Pflicht, sondern eine sinnvolle Zusatzversicherung. Du solltest darauf achten, dass die Versicherung folgende Kriterien abdeckt: 

  • Reiserücktritt bei Erkrankung oder Tod an Corona vor der Reise
  • Anordnung von Quarantänemaßnahmen im Reiseland, weil Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht
  • Kostenübernahme für Rückreise bzw. entgangene Reiseleistungen aufgrund der Verweigerung der Beförderung oder Einreise aufgrund erhöhter Temperatur / Verdacht einer COVID-19 Infektion
  • Übernahme von zusätzlichen Unterkunftskosten, solltest du auf der Reise an Corona erkranken

Erkundige dich vorher bei deiner Versicherung, ob diese Kriterien bereits inkludiert sind abgedeckt sind oder du eine Zusatzversicherung abschließen solltest. 

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Wo kann ich meine Versicherung abschließen?

Du kannst selbst entscheiden, bei welcher Versicherungsgesellschaft du dich versichern lassen möchtest. Eine Langzeit Versicherung ist in den meisten Fällen am vorteilhaftesten. In der Regel lohnt sich dies bereits, wenn du neben der großen Urlaubsreise im Jahr auch noch 1-2 Wochenendtrips unternimmst.

Eine Möglichkeit besteht darin, ein Versicherungspaket bei der Ergo-Versicherung abzuschließen, die auch eine Zusatzversicherung zum Corona-Schutz anbieten.

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Eine weitere Möglichkeit besteht, dir eine komplette Reiseversicherung bei der Europ Assistance Versicherung einzuholen. Hier ist der COVID-19 Schutz in allen Reiseschutzversicherungen automatisch integriert. Die Europ Assistance ist zudem der aktuelle Testsieger der Stiftung Warentest beim Reiserücktritt-Jahresschutz. Es lohnt sich, beide Versicherungen zu vergleichen und nach deinen Bedürfnissen die passende Versicherung zu wählen.

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Ich muss meine Reise (vielleicht) stornieren

Nimm so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf, wenn du die Reise (wahrscheinlich) nicht antreten kannst.

Falls du, oder deine Mitreisenden krank werden oder einen Unfall haben, frage direkt deinen behandelnden Arzt, ob du die anstehende Reise noch antreten kannst, auch wenn die Abreise Wochen später ist.

Was kann ich bei Problemen während der Reise tun?

Wenn du während deiner Reise in ein Unglück gerätst, nimm direkt Kontakt mit deiner Versicherung auf. Eine Notfallnummer entnimmst du deinem Versicherungsschein. Halte deine Versicherungsnummer, Reisepass, Ticket und Telefonnummer (unter der du im Ausland zu erreichen bist) bereit.

Achtung: Bei unerwarteten Kosten (wie zum Beispiel Reisekosten oder Hotelübernachtungen), die dir durch ernste Familienumstände, Krankheit oder anderen Gründen, entstehen, musst du ERST um Zustimmung deines Versicherers fragen.

Krankheit

  • Zeige dem Arzt deinen Versicherungsschein.
  • Frage nach einer Rechnung, wenn du direkt vor Ort bezahlen musst.

Diebstahl

  • Mache bei der örtlichen Polizei eine Anzeige.
  • Bei Verlust oder Beschädigung deines Gepäcks während des Fluges musst du einen P.I.R. (Property Irregularity Report) erstellen lassen.
  • Frage in jedem Fall um eine schriftliche Bescheinigung.
  • Nimm beschädigte Artikel wieder mit nach Hause und frage, ob der Hersteller oder Reparateur dir eine Irreparabilitätsbescheinigung ausstellen kann, falls eine Reparatur nicht möglich ist.

FAQs zu Corona Reiseversicherungen

Besondere Zeiten – wie zum Beispiel eine weltweite Pandemie – erfordern einen besonderen Schutz. 

Du fragst dich vielleicht: Wieso ist eine gute Absicherung gerade besonders wichtig?

Ganz einfach: Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt wurden vor Covid-19 nur für besondere Situationen, wie beispielsweise Kriegsereignisse, ausgesprochen. Urlaubsreisen in solche Gebiete fanden in der Regel nicht statt. In der Covid-19-Pandemie finden mittlerweile jedoch auch Urlaubsreisen in Gebiete statt, für die eine Reisewarnung besteht – und es können jederzeit und auch im Vorfeld einer Reise Situationen – wie eine Covid-Erkrankung – auftreten, die es vor Corona so nicht gab. Damit es für Reisende keine Absicherungslücke gibt, gibt es spezielle Covid-19 Versicherungen.

Wie genau dieser Versicherungsschutz aussehen soll, kommt auf die individuellen Bedürfnisse an. Deshalb ist wichtig, dass du die Versicherung wählst, du am besten zu dir passt. Wir können dir zwei Versicherungen besonders empfehlen:

 Den COVID-19 Schutz von der Europ Assistance
 Die Covid-19 Ergänzungsversicherung von der ERGO

Damit du im Versicherungsdschungel durchblickst, haben uns die Expertinnen Sabine Muth von der ERGO und Lara Ochsenfeld von der Europ Assistance die wichtigsten Fragen beantwortet. 

FAQs zum ERGO Covid-19 Zusatzschutz

Dich interessiert, was der ERGO Zusatzschutz für dich leistet? Sabine Muth von der ERGO kennt die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Für wen ist die ERGO Ergänzungsversicherung Covid-19 geeignet? Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür?

Der Ergänzungs-Schutz eignet sich für alle Reisenden. Voraussetzung ist eine bestehende Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung, die eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung beinhaltet.

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 kann für eine einzelne Reise abgeschlossen werden oder als Jahres-Ergänzungs-Schutz zeitgleich bei Neuabschluss einer Jahres-Reiseversicherung. 

Für alle, die bereits eine ERGO Jahresreiseversicherung haben, gilt: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 kann für jeweils eine Reise abgeschlossen werden. Werden mehrere Reisen im Jahr unternommen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, ist der Ergänzungs-Schutz für jede Reise einzeln abzuschließen. Dafür ist die Abschlussfrist wichtig: Der Ergänzungs-Schutz kann bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn hinzu gebucht werden.

Gibt es eine Frist, wie lange vor einer Reise ich die Versicherung abschließen muss?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Gelten örtliche Einschränkungen, oder gilt die Versicherung für Reiseziele weltweit?

Die Versicherung gilt weltweit.

In welchen Fällen greift der ERGO Ergänzungs-Schutz Covid-19?

Für viele Länder gelten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie strenge Einreisebestimmungen. Um dieser dynamischen Situation Rechnung zu tragen, bietet die ERGO Reiseversicherung den Covid-19 Ergänzungs-Schutz an. Dieser sichert beispielsweise Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19 als Rücktrittsgrund ab. Aber auch eine von einer Behörde angeordnete persönliche und individuelle Quarantäne und die Corona-bedingte Verweigerung der Beförderung durch eine Fluggesellschaft (z. B. wegen erhöhter Körpertemperatur) sind abgesichert. Muss ein Urlaubsaufenthalt quarantäne-bedingt verlängert werden, übernimmt die ERGO Reiseversicherung anfallende Mehrkosten für die Unterkunft bis 1.000 Euro.

Werden ggf. auch Kosten für Medikamente und Arztbesuche erstattet? 

Kosten für Medikamente und Arztbesuche werden von der Reisekranken-Versicherung übernommen. In der Reisekranken-Versicherung gilt der Ausschluss aufgrund einer Reisewarnung wegen Covid-19 generell nicht mehr.

Greift die Versicherung auch, wenn ich mich schon zu Hause mit Corona infiziere und gar nicht reisen kann – quasi als Reiserücktrittsversicherung?

Ja, in Verbindung mit einer „normalen“ Reiserücktritts-Versicherung.

Was passiert, wenn Deutschland als Hochrisikogebiet von anderen Ländern aufgrund der steigenden Inzidenz gekennzeichnet wird und die Grenzen für Deutsche geschlossen werden? 

Einreiseverweigerungen aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen sind nicht abgesichert.

Ich habe Angst mich anzustecken, es gibt eine Reisewarnung oder ich habe eine rote Corona Warn App – besteht in diesen Fällen Versicherungsschutz?

Nein, die Angst vor Ansteckung ist kein abgesicherter Rücktrittsgrund. Die Stornierung einer Reise wegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgrund von Covid-19 ist ebenfalls nicht abgesichert. Bei einer roten Corona Warn-App kannst du dich testen lassen und bei einem positiven Ergebnis den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. 

Wie viel Prozent der Reisekosten werden erstattet, wenn ich z. B. vor Ort in Quarantäne muss?

Das hängt davon ab, ob ein Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt wurde. Muss ein Urlaubsaufenthalt quarantäne-bedingt verlängert werden, übernimmt die ERGO Reiseversicherung (in der Reiseabbruch-Versicherung + Ergänzungs-Schutz Covid-19) anfallende Mehrkosten für die Unterkunft bis 1.000 Euro. Außerdem werden die zusätzlichen Kosten für die verschobene Rückreise sowie nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.

Welche Dokumente muss ich für eine Erstattung einreichen?

Angegeben werden muss die Versicherungsnummer (zu finden auf der Prämienrechnung, im Kontoauszug oder auf der Buchungsbestätigung – sowohl von der Hauptversicherung als auch von dem Ergänzungs-Schutz). Außerdem müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Reise-Buchungsbestätigung(en), Stornokostenrechnung(en) (vom Reiseveranstalter oder Reisebüro bzw. Bestätigungen/Stornorechnungen von Einzelbuchungen wie Flug, Hotel, Mietwagen etc.).

Wie lange dauert es in der Regel, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Die ERGO Reiseversicherung bemüht sich um schnellstmögliche Abwicklung der eingereichten Schadensfälle, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Wie lange ist die Ergänzungsversicherung ab dem Abschluss gültig?

Das hängt davon ab, ob der Ergänzungs-Schutz für eine Reise oder als Jahres-Schutz gebucht wurde. Der Jahres-Schutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des abgeschlossenen Versicherungsjahres.

Was kostet der Covid-19 Ergänzungsschutz der ERGO?

Bei der Einmalversicherung liegen die Prämien altersunabhängig bei 26 Euro mit bzw. 29 Euro ohne Selbstbeteiligung. Der Jahres-Ergänzungs-Schutz kostet 36 Euro mit und 39 Euro ohne Selbstbeteiligung.

 Du bist interessiert?

Hier kannst du direkt ein Angebot einholen

 

FAQs zum COVID-19 Schutz von der Europ Assistance

Du interessierst dich für die Versicherung von der Europ Assistance? Lara Ochsenfeld hat die Antworten auf deine wichtigsten Fragen

Wie kann ich den COVID-19 Schutz von der Europ Assistence abschließen?

Jede Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Premium Reiseversicherung und Sorgenfrei fahren Reiseversicherung, die du von der Europ-Assistance hier abschließt, inkludiert automatisch einen umfassenden COVID-19 Schutz. Das gilt sowohl für die Einmal-Reiseschutzversicherungen sowie auch die Jahres-Schutzversicherungen.

Bin ich mit dem Europ Assistance COVID-19-Schutz versichert, wenn ich vor dem Reisebeginn an Corona erkranke?

Ja, denn die Europ Assistance erkennt COVID-19 als Krankheit an. Wenn du vor deiner Reise daran erkrankst und deine Reise stornierst, bist du versichert. Die Europ Assistance übernimmt für dich die Stornokosten.

Ich habe wenige Tage vor Abreise einen positiven Corona-Test, was muss ich nun tun?

Wenn dein Schnelltest positiv ausfällt, lass dich sicherheitshalber noch einmal testen. Solltest du tatsächlich an COVID-19 erkrankt bist, storniere deine Reise und schicke der Europ Assistance das dokumentierte Ergebnis deines offiziellen Corona-Schnelltests (mit Namen und Geburtsdatum). Die Europ Assistance übernimmt dann die Stornokosten.

Ich habe Angst mich am Reiseziel mit Corona zu infizieren, kann ich mich meine Reise stornieren?

Die Angst vor einer Infektion ist kein versicherter Rücktrittsgrund. In diesem Fall erstattet die Europ Assistance keine Kosten.

Gilt die Reiserücktrittversicherung auch bei Reisen in Risikogebiete?

Ja. Bitte beachte aber folgende Ausnahmen: Du bist nicht versichert, wenn es bei Reiseantritt eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt wegen Pandemie/Epidemie für dein Urlaubsziel gibt, Du trotzdem reist und an dieser pandemischen Erkrankung erkrankst. Du bist ebenso nicht versichert, wenn Du deine Reise abbrichst oder stornierst, weil Behörden deines Heimatlands oder Reiselands eine allgemeine Maßnahme gegen die Pandemie/Epidemie ergreifen. Eine allgemeine Maßnahme ist zum Beispiel eine Quarantäne für eine bestimmte Region oder eine Quarantäne für Reiserückkehrer.

Bin ich abgesichert, wenn ich meine Reise storniere, weil mein Reiseziel wegen Corona zum Risikogebiet erklärt wurde?

Nein, die Reiserücktrittversicherung übernimmt in diesem Fall keine Stornogebühren.

Kann ich meine Reise stornieren, wenn ich kurz vor Reisebeginn in Quarantäne muss?

Ja, die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten deiner Reise, wenn du aufgrund behördlicher Vorlagen zu einer persönlichen Quarantäne verpflichtet bist. Bitte beachte aber folgende Ausnahmen: Du bist nicht versichert, wenn es sich um eine allgemeine Quarantäne-Maßnahme handelt – z.B. für ein geographisches Gebiet. In diesem Fall erstatten wir keine Stornokosten.

Ich darf wegen Verdacht auf Corona nicht einreisen oder boarden. Bin ich versichert?

Ja, bei einem Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion bist du versichert. Ein Verdacht auf eine COVID-19-Infektion kann bestehen, wenn bei dir z. B. eine erhöhte Temperatur oder Fieber festgestellt wird.

Bin ich bei einer Corona-Erkrankung während meines Urlaubs abgesichert und was leistet der Europ Assistance COVID-19-Schutz?

Ja, wenn du während deiner Reise daran erkrankst und du deine Reise abbrichst, bist du versichert. Die Europ Assistance erstattet dir die Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen. Wenn du wegen einer Corona-Erkrankung medizinisch behandelt werden musst und du die Rückreise nicht antreten kannst, erstattet dir die Europ Assistance die Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise bis zur Höhe der versicherten Summe. Beachten bitte aber folgende Ausnahme: Du bist nicht versichert, wenn das Auswärtige Amt bei Reiseantritt wegen Pandemie/Epidemie vor einer Reise in deine Urlaubsregion gewarnt hat.

Ich befinde mich im Urlaubsziel in Quarantäne und kann deshalb die geplante Rückreise nicht antreten. Bin ich versichert?

Ja, wenn du persönlich von einer Behörde wegen Verdacht auf eine Corona-Infektion zu einer Quarantäne verpflichtet bist. In diesem Fall übernimmt die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten für die Verlängerung deiner Unterkunft und für deine Rückreise (bis zur Höhe der versicherten Summe, maximal 1.000 € pro Person). 

Bin ich versichert, wenn ich wegen Quarantäne die maximale Reisedauer des Versicherungsschutzes überschreite?

Ja, dein Europ Assistance Versicherungsschutz verlängert sich, wenn du die Reise wegen einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne erst später beenden kannst als geplant. Das gilt auch, wenn du dabei die Reisedauer von höchstens 31 Tagen im Einmalschutz oder höchstens 56 Tagen im Jahresschutz überschreitest.

Gilt der Europ Assistance COVID-19-Schutz nur für bestimmte Länder oder weltweit?

Die geographische Gültigkeit des COVID-19-Schutzes hängt von der Gültigkeit deines gewählten Tarifes ab. Bei der Auslandskrankenversicherung, der Reiserücktrittversicherung sowie der Premiumversicherung ist der COVID-19-Schutz weltweit gültig, während dieser bei der Sorgenfrei Fahren Versicherung auf Europa beschränkt ist.

Wie lange ist der Europ Assistance COVID-19 Schutz gültig?

Das hängt davon ab, ob du einen Tarif für eine einzelne Reise oder für mehrere Reisen abgeschlossen hast – dementsprechend gilt auch der Europ Assistance COVID-19 Schutz.

Hinweis auf Ombudsman
Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb)

Vermittler: FairAway Travel GmbH, Rollbergstr. 28A, 12053 Berlin

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

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