FairAway bekennt sich zu der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und setzt sich stets für verantwortungsvolles Handeln ein. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet FairAway mit seinen eigenen Angestellten, Kunden, Einheimischen und Partner am Reiseziel, sowie Partnern wie zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen eng zusammen. Für FairAway ist es wichtig, dass die Partner eine nachhaltige Art und Weise des Tourismus unterstützen. Dieser Verhaltenskodex ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen FairAway und seinen Partnern.
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EINHALTUNG DER GELTENDEN REGELN IM ALLGEMEINEN
FairAway erwartet, dass seine Partner sich an alle zutreffenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetze hält und sich nach Vorschriften, Mindestbedingungen der Industrie und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen richtet.
ANTI-KORRUPTIONSPOLITIK
Es ist die Politik von FairAway, alle unsere Geschäfte auf ehrliche und ethische Weise zu führen. Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz bei Bestechung und Korruption und verpflichten uns zu professionellem, fairem und integerem Handeln in all unseren geschäftlichen Transaktionen und Beziehungen, wo immer wir tätig sind und wirksame Systeme zur Bekämpfung von Bestechung implementieren und durchsetzen.
Wir werden alle Gesetze einhalten, die für die Bekämpfung von Bestechung und Korruption in allen Ländern, in denen wir tätig sind, relevant sind.
TRANSPORT
Die angebotenen Transportmittel sollten den legalen, lokalen Maßstäben entsprechen. Der Partner im Reiseziel sollte die Transportmittel durch Qualität- und Sicherheitsmerkmalen auswählen. Er ist dafür verantwortlich, die Fahrer der Transportmittel korrekt über den Verhaltenskodex zu informieren. Ebenso sucht er die Transportmittel nach den meist umweltfreundlichen Standards aus. Der Partner im Reiseziel gibt sein Bestes, um Transportmittel mit geringen CO² Ausstößen auszuwählen und kontrolliert dies regelmäßig.
UNTERKÜNFTE
Der Partner im Reiseziel fördert Unterkünfte, die der Umwelt nicht schaden und bevorzugt die Unterkünfte, die eine nachhaltige Arbeitsweise vorweisen können. Falls deutlich bewiesen wird, dass die Unterkünfte die Bereitstellung oder die Integrität der Grundversorgung von Nahrung, Wasser, Energie, Gesundheit oder Boden der benachbarten Gemeinden gefährdet, kann dies zum Ende der Zusammenarbeit mit dieser Unterkunft führen. Unterkünfte, die mit international bekannten Auszeichnungen wie der Travelife Zertifizierung arbeiten, werden bevorzugt. Die Nachhaltigkeitsnormen sind im Vertrag zwischen dem Partner von FairAway und der Unterkunft Vorort angegeben (beispielsweise keine Kinderarbeit, Anti-Korruption und Bestechung, Abfallbewirtschaftung und Schutz der Artenvielfalt).
ENTERTAINMENT/ EXKURSIONEN
Exkursionen und Attraktionen, die gefangene wilde Tiere beinhalten, werden nicht angeboten, mit Ausnahme von ordnungsgemäß geregelten Aktivitäten die mit dem lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen übereinstimmen. Exkursionen, die Interaktion mit wilden Tieren beinhalten, sollten den Verhaltensnormen entsprechen. Jede Beeinträchtigung des Ökosystems sollte so gering wie möglich sein.
Exkursionen, die nach den nachhaltigen Standards ausgeführt werden, sollten bevorzugt werden. Das Unternehmen bietet keine Produkte, Dienstleistungen oder Exkursionen an, die Menschen, Tieren, Pflanzen oder natürlichen Ressourcen (zum Beispiel Wasser/ Energie) schaden oder die sozial und/ oder kulturell unakzeptabel sind, wie zum Beispiel Elefanten reiten.
SEXUELLE AUSBEUTUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
Die Partner von FairAway unterbinden jegliche Form der Kinderprostitution in Ihren Unterkünften. Jeder Verdachtsmoment eines Gastes, Angestellten, oder Mitarbeiters der Unterkünfte oder anderen Reiseorganisationen, die mit den Partnern von FairAway zusammen arbeiten, muss umgehend von den Partnern an die lokalen Behörden weitergegeben werden. FairAway beendet Verträge mit Partnern umgehend, sollten diese nicht auf angemessene Art und Weise sexuelle Ausbeutung von Kindern in der direkten Versorgungskette verhindern.
MENSCHENRECHTE UND ARBEITSBEDINGUNGEN
Lokale Partner halten alle nationalen Gesetze ein und schützen somit die Rechte der Arbeitnehmer. Grundrechte: Der Partner im Reiseziel diskriminiert seine Mitarbeiter nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Volksstamm, Gesellschaftsklasse, sozialem Hintergrund, Invalidität, Nationalität, Mitgliedschaft einer Arbeitnehmerorganisation, politischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder anderer persönliche Merkmale. Alle Arbeitnehmer gehen freiwillig das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ein und sind ebenso frei das Arbeitsverhältnis zu beenden, solange der Prozess mit dem Arbeitsvertrag übereinstimmt.
Alle Arten von gezwungenen Arbeitsverhältnissen sind verboten; Die Koalitionsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen werden vom Partner im Reiseziel anerkannt; Ausführungen und Bedingungen am Arbeitsplatz, die den Grundrechten nicht entsprechen, sind verboten. Körperliche Misshandlung, Bestrafung oder Androhung von körperlicher Misshandlung oder Strafe, jede Art von sexueller oder anderer Belästigung und andere Formen der Einschüchterung sind verboten. Der Partner von FairAway bietet den Arbeitnehmern die Möglichkeit Probleme an das Management weiter zu geben und stellt ein effektives Verfahren für Beschwerden bereit, sodass Arbeitnehmer Beschwerden angeben können (einschließlich Belästigung) und Entschädigung verlangen können.
SICHERHEIT DES ARBEITSPLATZES
Der Partner von FairAway stellt keine Kinder unter 15 Jahren ein; es sei denn das lokale Mindestalter für den Arbeitsbeginn ist höher und die Kindern haben Schulpflicht; In diesem Fall gilt das erhöhte Alter als Norm. Falls das lokale Mindestalter für den Arbeitsbeginn allerdings 14 Jahre ist und es unter Ausnahme der ILO Übereinkommen Nr. 138 (Übereinkommen über das Mindestalter für Arbeitnehmer) der Entwicklungsländer fällt, gilt das geringere Alter. Falls der Partner von FairAway Arbeitnehmer zwischen 14 und 18 Jahren beschäftigt, verpflichtet er sich dazu sie besonders zu berücksichtigen (Beispiel: Arbeitszeitbeschränkung).
Der Partner von FairAway geht weder direkt noch indirekt einen Vertrag mit Unterkünften ein, die in Zwangsarbeit von Kindern verwickelt sind oder Kinder einstellen für Arbeitsprozesse, die normalerweise Erwachsene ausführen. Es gibt spezielle Arbeitszeiten und Bedingungen für Kinder.
ARBEITSLOHN UND ARBEITSZEITEN
Der Arbeitslohn, der von den Partnern von FairAway bezahlt wird, entspricht oder überschreitet den legalen Mindestlohn der Industrie. Keinerlei illegale oder unautorisierte Lohnabzüge oder Absetzungen sind erlaubt. Arbeitszeiten müssen den legalen Arbeitsbedingungen der Industrie entsprechen. Der Jahresurlaub und der Ausfall bei Krankheit muss ohne jegliche Form von Auswirkungen gewährt werden. Weibliche Mitarbeiter steht der vereinbarte Mutterschutz und andere Rechte im Falle einer Schwangerschaft zu.
UMWELT
Die Partner von FairAway minimieren die negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Sie sollten aktiv den Gebrauch von Energie und Wasser verringern und sollten den Gebrauch von chemischen Stoffen, die der Umwelt schaden oder gesundheitsgefährdend sind, minimieren. Der Partner von FairAway hält sich an alle nationalen und internationalen Gesetzen, insbesondere in Bezug auf das Verfahren und die Standards der Abfallwirtschaft, der Handhabung und Entsorgung von Chemikalien und anderen gefährlichen Materialien, die Emissionen und die Abwasserbehandlungen. Der Partner von FairAway sollte Abwasser- und Abfallentsorgung beobachten und steuern; alle Arten von Abfall sollten auf das Geringste minimiert werden.
Lokale Beschaffung und profitierende Gemeinden
Die Partner von FairAway sollten aktiv lokale Produkte den importierten Produkten vorziehen. Ebenso sollten sie lokale Produkte und Dienstleistungen wie lokale Restaurants, Märkte oder Handwerkszentren den Gästen anbieten und empfehlen.
BEOBACHTUNG UND DURCHSETZUNG
FairAway vertraut seinen Partnern, dass sie diesen Verhaltenskodex respektieren und aktiv ihr Bestes geben die Standards von FairAway zu erreichen. Der Partner stellt sicher, dass die genannten Grundsätze mitgeteilt wurden und von ihrem eigenen Unternehmen angenommen und umgesetzt werden. Der Partner von FairAway schließt Mitarbeiter, Management und andere Akteure in angemessener Weise ein; der Partner wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die Verhaltensnormen weiterzuleiten in ihrer Versorgungskette. Die Sub-Unternehmen der Versorgungskette sind allerdings nicht an den Verhaltensnormen gebunden. Wenn ein Partner von FairAway aufgefordert wird, gibt er eine Einschätzung über die Einhaltung und Fortschritte der hier beschriebenen Angelegenheiten. Der Partner sollte das Formular vollständig, zeitnah und genau ausfüllen. Der Partner von FairAway stimmt zu, dass seine Räumlichkeiten und Einrichtungen jederzeit durch FairAway und/oder einen ihrer Vertreter geprüft werden kann. Der Partner sollte solche Prüfungen unterstützen, sofern es sinnvoll erscheint. Falls ein Partner von FairAway gegen diese Verhaltensnormen verstößt (zum Beispiel: Nachweis von Kinderarbeit, Kinderprostitution oder Missachtung der ökologischen Gesetzgebung), dann hat FairAway das Recht die Zusammenarbeit mit diesem Partner mit sofortiger Wirkung zu beenden und darf jede weitere rechtliche Maßnahme nach eigenem Ermessen ergreifen.